[ Heilpraktikerversicherung Vergleich ]
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Leistungen Heilpraktiker

  • 80% aus 2.500€ innerhalb von 2 Versicherungsjahren
  • Leistet für bestimmte Therapierichtungen aus dem Hufelandverzeichnis
  • Erstattung der Medikamente im Zusammenhang mit der Behandlung
  • Alle Leistungen aus der Gebührenordnung der Heilpraktiker
  • Wartezeit 3 Monate


Leistung für Sehhilfen

  • 300€ alle zwei Jahre
  • 1.000€ (bis 2x) für Sehschärfenkorrektur (Lasek oder LASIK Operation)

Leistung für Vorsorgeuntersuchungen

  • Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
  • Krebsvorsorgeuntersuchungen
  • Leistung für Schutzimpfungen

Zusatz-Leistungen

  • Gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
  • Leistungen für rezptfreie Arzneimittel
Heilpraktiker

  • 80 % der erstattungsfähigen Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker inklusive der Therapieformen aus dem Hufeland-Leistungsverzeichnis im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) – jeweils einschließlich verordneter Arznei- und Verbandmittel.
  • 80 % der erstattungsfähigen Kosten für die Behandlung durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ im Rahmen der Therapieformen aus dem Hufeland-Leistungsverzeichnis – jeweils einschließlich verordneter Arznei- und Verbandmittel


Sehhilfe

  • 100 % für Brillen und Kontaktlinsen (nicht Reinigungs- und Aufbewahrungsmittel), höchstens jedoch 300 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren.
  • 100 % für die erstattungsfähigen Kosten einer Operation zur Sehschärfenkorrektur mit Laser an beiden Augen bis insgesamt 1.000 Euro.

Ein Anspruch auf diese Leistung besteht zweimal innerhalb der gesamten Vertragslaufzeit. Zwischen den Zeitpunkten der Inanspruchnahme müssen mindestens 5 Jahre liegen. In den ersten drei Jahren sind die Leistungen begrenzt – auf 200 Euro im ersten Jahr, auf 400 Euro in den ersten beiden Jahren, und auf 600 Euro in den ersten drei Jahren.


Arznei- und Verbandmittel

  • 80 % der erstattungsfähigen Kosten für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, wenn die GKV/Heilfürsorge keine Kosten übernimmt

Vorsorge und Impfungen

  • 80 % der erstattungsfähigen Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, welche durch Ärzte durchgeführt oder verordnet werden. Ohne Begrenzung auf gesetzliche Programme oder Empfehlung der ständigen Impfkommission.

Hörhilfe

  • 80 % für Hörgeräte, höchstens jedoch 500 Euro innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren.

Zuzahlungen

  • 80 % der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, wenn die GKV/Heilfürsorge einen Teil der Kosten übernimmt
Nur eine Gesundheitsfrage!

Wurde eine HIV-Infektion festgestellt oder erfolgten in den letzten 5 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen mit krankhaftem Befund wegen folgender Erkrankungen/Beschwerden?


  • Suchterkrankungen
  • Herzerkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Diabetes mellitus
  • Epilepsie
  • Darmerkankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Multiple Sklerose
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Schlaganfall
  • Chronische Lungenerkrankungen
  • Psychische Erkrankungen (abgeschlossene ambulante Psychotherapien mit max. 5 Sitzungen zählen nicht dazu)
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