[ Krankenhauszusatz Versicherung Vergleich ]
AXA Tarif Komfort Start
Was genau ist versichert?

Versichert wird die Unterbringung im Ein-oder Zweibettzimmer im Krankenhaus Deiner Wahl. Auch die Mehrkosten durch einen Wahlarzt werden bis zum 5-fachen Satz der Gebührenordnung übernommen. Die AXA verzichtet auf Wartezeit.




Warum ist der Tarif so viel günstiger als andere Angebote?

Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen, daher ist der Beitrag gerade in jungen Jahren besonders günstig. So bleibt mehr Geld für andere, wichtige Dinge des Lebens.


Die AXA stellt den Tarif nach 10 Jahren auf den Tarif mit Alterungsrückstellungen um, so dass der Beitrag ab dann nicht weiter ansteigt. Aber auch diese Umstellung kannst Du ablehnen und weiterhin im günstigeren Tarif versichert bleiben.


Mit diesem Tarif kannst Du Dir für kleines Geld einen sehr wichtigen Schutz im Krankenhaus leisten.


Der Beitrag steigt bei Erreichen bestimmter Altersstufen an:
0-14 Jahre = 5,82€; Ab 15 Jahre = 8,50€; Ab 20 Jahre= 16,67€; ab 31 Jahre = 18,22€; Ab 41 Jahre = 22,14€; ab 51 Jahre = 24,70€; ab 56 Jahre 34,31€; ab 61 Jahre = 49,09€; ab 66 Jahre = 69,22€; ab 71 = 100,11€


Was gilt bei Aufnahme – und Abschlussuntersuchungen im Krankenhaus?

Wenn Du vor dem eigentlichen Krankenhausaufenthalt oder danach im Krankenhaus untersucht oder behandelt werden musst gelten die gleichen Leistungen, also Einbettzimmer und Chefarztbehandlung.


Leistet der Tarif auch für den Wahlarzt bei ambulanten Operationen?

Die AXA leistet für einen festen Katalog an ambulanten Operationen, aber nicht pauschal für ambulante Operationen. Alle im § 115 SGBV unter Kategorie 2 aufgeführten Operationen werden erstattet. Hier kannst Du den Katalog downloaden.


Gibt es einen Ersatz, wenn ich auf die Leistung verzichte?

Wenn Du auf die bessere Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer verzichtest, dann zahlt Dir die AXA für jeden Tag 40€ aus. Wenn Du auf den Wahlarzt verzichtest, sind es 20€ am Tag.


Übernimmt die AXA die gesetzliche Zuzahlung von 10€ am Tag?

Nein. Die AXA erstattet Dir diese Zuzahlungen nicht. Wir empfehlen hier ein kleines Krankenhaustagegeld von 20€, um diese und andere Kosten abzufedern.


Muss ich Fragen zu meiner Gesundheit beantworten?

Ja. Die AXA stellt Fragen, um Deinen Gesundheitszustand einschätzen zu können. Liegen heute bereits Erkrankungen vor, oder ist die Heilung noch nicht lange her, dann muss mit einem Leistungssauschluss oder einem Risikozuschlag gerechnet werden. Daher ist es umso wichtiger diese Versicherung in jungen Jahren abzuschließen.


Wann ist das der richtige Tarif mich?

Wenn Du einen hochwertigen Schutz für das Krankenhaus suchst und möglichst wenig dafür ausgeben möchtest.

Gesundheitsfragen

1. Finden oder fanden in den folgenden Zeiträumen ambulante oder stationäre Behandlungen, Beratungen, Beobachtungen, Untersuchungen, Therapien, Kontrolluntersuchungen oder Operationen – auch aufgrund eines unerfüllten Wunsches nach eigenen Kindern oder aufgrund psychischer/psychosomatischer Erkrankungen – durch Ärzte oder andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen statt?


ambulant – in den letzten 3 Jahren? ja oder nein
stationär – in den letzten 5 Jahren? ja oder nein


1a. Sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? ja nein


2. Besteht oder bestand jemals eine Abhängigkeit von Medikamenten Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Substanzen? ja nein


3. Liegt bei Ihnen eine HIV-/Aids-Infektion vor oder steht noch ein Testergebnis aus? ja nein Tragen Sie eine Sehhilfe (z.B. Brille/Kontaktlinsen) oder ist eine solche notwendig/angeraten? Wenn „ja”, geben Sie bitte die Dioptrienzahl links/rechts an. L R ja nein


4. Haben Sie in den letzten 3 Jahren Medikamente – mindestens 10 Tage ununterbrochen – eingenommen bzw. angewandt? Gilt auch für nicht ärztlich verordnete bzw. nicht rezeptpflichtige Medikamente (z. B. Aspirin). ja nein


5. Fehlen Zähne, die noch nicht endgültig ersetzt sind? Bitte Anzahl angeben. (Vollständiger Lückenschluss, fehlende Weisheitszähne und Milchzähne gelten nicht als fehlende Zähne.) ja nein 5a. Befinden Sie sich zurzeit in einer zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlung bzw. Beratung oder ist eine solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? ja nein


5b. Tragen Sie eine Aufbiss-/Knirscher-/Retentions-/Protrusionsschiene? ja nein


5c. Besteht eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung (z.B. Parodontose/Parodontitis usw.), Zahnfehlstellung oder Kieferanomalie? ja nein


6. Besteht eine anerkannte Behinderung/Schwerbehinderung oder beziehen Sie Leistungen aufgrund einer Berufsunfähigkeit, einer Erwerbsunfähigkeit, einer Invalidität oder einer Pflegebedürftigkeit oder wurden solche jemals beantragt? Bitte geben Sie die jeweils ursächliche/n Diagnose/n an. ja nein


7. Bestehen bei Ihnen durch einen Arzt oder andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen diagnostizierte, dauerhafte oder immer wieder auftretende Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche/geistige Veränderungen oder Funktionsbeeinträchtigungen – oder ist eine medikamentöse Behandlung/Therapie/Kontrolluntersuchung durch Ärzte oder andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen notwendig oder angeraten? Oder wurden Untersuchungen/Tests hinsichtlich Demenz, kognitiver Beeinträchtigungen oder psychischer Erkrankungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt, oder stehen noch Untersuchungsergebnisse aus? Abgeschlossene Untersuchungen/Tests, ohne krankhaften Befund, sind nicht anzeigepflichtig.


Nicht anzeigepflichtig sind folgende Krankheiten, wenn sie als Einzeldiagnosen vorliegen: Akne, Allergien, Bluthochdruck – wenn medikamentös gut eingestellt (Hypertonie), Cholesterinwerte – erhöhte, Divertikulitis (Darmdivertikel), Gastritis (Magenschleimhautentzündung), Jodmangel, Migräne, Neurodermitis, Prostatavergrößerung – gutartige, Schielen, Schilddrüsenüber- oder -unterfunktion – die angeborene Schilddrüsenunterfunktion ist anzugeben, Schuppenflechte (Psoriasis), Sinusitis – chronische, Sodbrennen – ohne ursächliche Diagnose, Stottern, Tinnitus, Wechseljahresstörungen (Menopausensyndrom). Für Personen ab Vollendung des 66. Lebensjahres ist mit der Antragstellung (nur Pflegeergänzungstarife oder Kombination Pflegeergänzungstarife + andere Zusatztarife) nur das Ärztliche Zeugnis für die Pflegeergänzungsversicherung einzureichen.

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