Top Leistungen
Zuerst prüfen wir, welche Leistungen es in allen verfügbaren Tarifen gibt prüfen dann, welche davon die meisten Leistungspunkte vereinen. Diese stellen wir Euch hier vor. So ergibt sich ein übersichtliches Angebot.
Das sind die Gruppen, aus denen Du wählen kannst:
- Beste Leistung mit stabilem Beitrag
- Sehr gute Leistung zum günstigsten Startbeitrag
- 1-Bett oder 2-Bett Zimmer ohne Gesundheitsprüfung
Spar Dir die Endlosvergleiche und nutze unsere Vorauswahl.
-
Krankenhauszusatz (1-Bett)
-
Krankenhauszusatz (2-Bett)
Der meistgewählte Tarif zurzeit
DKV "UZ1"
Der meistgewählte Tarif zurzeit
Inter "S2"
- 100% für 1-Bett Zimmer
- 100% für Wahlarzt
- 100% freie Krankenhauswahl
- leistet auch bei Vor- und Nachuntersuchung
- Wahlarzt bis 5-fachem Satz
- 100% für 1-Bett Zimmer
- 100% für Wahlarzt
- 100% freie Krankenhauswahl
- leistet auch bei Vor- und Nachuntersuchung
- Wahlarzt über Höchstsatz
- 100% für 1-Bett Zimmer
- günstiger Startbeitrag
- ohne Gesundheitsfragen
- auch bei schwersten Vorerkrankungen
- jeder ist versicherbar
- 100% für 1-Bett Zimmer
- 100% für Wahlarzt
- 100% freie Krankenhauswahl
- leistet auch bei Vor- und Nachuntersuchung
- Wahlarzt bis 5-fachem Satz
- 100% für 2-Bett Zimmer
- 100% für Wahlarzt
- 100% freie Krankenhauswahl
- Wahlarzt über Höchstsatz
- keine Wartezeit
- 100% für 2-Bett Zimmer
- 100% für Wahlarzt
- 100% freie Krankenhauswahl
- Wahlarzt über Höchstsatz
- Vor- und Nachuntersuchung
- 100% für 2-Bett Zimmer
- günstiger Startbeitrag
- ohne Gesundheitsfragen
- auch bei Vorerkrankungen
- jeder ist versicherbar
Vergleich für Krankenhauszusatz hier kostenfrei anfordern
-
Was zahlt die Krankenkasse?
-
Welche Leistung könnte ich bekommen?
-
1-Bett oder 2-Bett Zimmer?
-
Was bringt der Wahlarzt?
-
Werden Fragen werden zu Vorerkrankungen gestellt?
-
Versicherungsschutz trotz Vorerkrankungen?
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet bei einem Krankenhausaufenthalt nur die Regelleistung. Du hast Anspruch auf ein Mehrbettzimmer im nächstgelegenen Krankenhaus und den Stationsarzt.
Nicht immer sind dies aber die besten Voraussetzungen für eine schnelle und optimale Heilung.
Du hast die Möglichkeit, Dich im Krankenhaus als Privatpatient behandeln zu lassen. Dies sorgt oft für eine schnellere und bevorzugte Versorgung – und zwar immer dann, wenn es wichtig ist!
Zwar sind einige Stationen bereits auf 2-Bettzimmer umgerüstet worden, aber ohne Zusatzversicherung hast Du keinen Anspruch auf diese Leistung. Mit einer Krankenhausversicherung hast Du die Wahl ob Du alleine, oder zu zweit auf einem Zimmer liegen möchtest.
In Deutschland sind die Stationsärzte natürlich sehr gut qualifiziert. Alle Ärzte durchlaufen eine hochwertige Ausbildung, bis sie wirklich praktizieren dürfen.
In einigen Fällen ist es aber nicht nur das gelernte Wissen, sondern eine umfangreiche Erfahrung, die entscheidend für den Erfolg einer Operation ist. Mit der Krankenhausversicherung hast Du Zugriff auf alle Experten. Entscheide selbst, ob Du im städtischen Krankenhaus, oder bei dem Spezialisten in der Uniklinik behandelt werden möchtest.
Fast alle Anbieter fragen nach Vorerkrankungen. Diese Fragen müssen immer vollständig und sorgfältig beantwortet werden. Das ist so wichtig, weil die Versicherung bei Falschbeantwortung den Vertrag anfechten kann.
Selbstverständlich helfen Dir auch hier unsere kompetenten Berater bei der Beantwortung.
Wenn bereits eine Erkrankung vorliegt, bzw. zur Ablehnung des Antrags führt, empfehlen wir Dir einen Tarif ohne Gesundheitsfragen. Diese Tarife sind zwar ohne Wahlarzt, aber zumindest ist die Unterbringung im 1-Bett oder 2-Bett Zimmer sichergestellt. Schau Dir hierzu die Tarife ohne Gesundheitsprüfung an.
-
Freie Krankenhauswahl
-
Wahlarzt
-
Erstattung des Wahlarztes
Meist wird bei akuten Fällen das nächstgelegene Krankenhaus angesteuert. Was aber, wenn Dieses überhaupt keinen guten Ruf hat? Oder Du selbst schlechte Erfahrungen damit gemacht hast?
Freie Krankenhauswahl ermöglicht Dir selbst zu entscheiden, wo Du behandelt werden möchtest. Ist der Leistungspunkt versichert, werden diese Mehrkosten durch Deine Zusatzversicherung bezahlt.
Wenn Du nicht den Stationsarzt, sondern selbst einen Arzt wählst. Das kann z.B. sein:
- ein Belegarzt
- ein Fachspezialist
- ein Chefarzt
Wenn Du Dich für einen Wahlarzt entscheidest, muss dieser mit Dir im Vorfeld der Behandlung eine Honorarvereinbarung treffen. Hierin ist auch geklärt, wie hoch er abrechnen darf.
Seine Leistungen rechnet er anhand der Gebührenordnung für Ärzte ab, kann aber einen Faktor einbauen. Im besten Fall zahlt Deine Zusatzversicherung ohne Begrenzung. Aber auch mit dem 5-fachen Satz sind schon viele Spezialisten zufrieden.
Wir werden von der Versicherung Deiner Wahl für den Abschluss und die Betreuung Deines Vertrages bezahlt
Unsere ausgewählten Tarife gehören zu den besten am Markt. Spar Dir den Vergleich und schau gleich bei uns rein!
Ruf uns einfach an oder texte uns Dein Anliegen.
Wir bieten die passende
Lösung für Dich!