Ab 2017 werden die Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 von den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst. Diese Änderungen werden im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in Kraft treten und sollen vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen.
Pflegegrade - Was ändert sich?
Das Pflegestärkungsgesetz II sieht zum 1.Januar 2017 eine Umwandlung der bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade vor. Das ist die wichtigste Neuerung, denn sie definiert den Begriff Pflegebedürftigkeit von Grund auf neu. Außerdem soll es zum 1. Januar 2017 eine Beitragserhöhung von 0,2 Prozent zur Pflegeversicherung geben. Welchen der fünf Pflegegrade jemand erhält, ist vom Grad seiner Selbstständigkeit in den folgenden sechs Bereichen abhängig:
- 1. Mobilität - Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs (10%)
- 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten - Orientierung und Sachverhalte begreifen (mit Punkt 3 zusammen 15%)
- 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen - Unruhe in der Nacht, Ängste, Agressionen (mit Punkt 2 zusammen 15%)
- 4. Selbstversorgung - selbständig waschen, essen, Benutzung der Toilette (40%))
- 5. Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20%)
- 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte - Tagesablauf selbständig gestalten, mit anderen Menschen in direkten Kontakt treten (15%)